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letzte Änderung:
2023-08-14 22:39

Verkehr

Dienstwagen- und Dieselprivileg, 2023-08-14

Ja, darüber regen sich die Leute häufig auf – und zum Teil zu Recht!

Das Dienstwagenprivileg besagt, dass ein Arbeitgeber seinen Angestellten einen Firmenwagen überlassen darf, der auch zu privaten Fahrten genutzt werden kann, vom Arbeitnehmer aber nur mit 1 % des Listenneupreises monatlich als sogenannter geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Wenn ein Auto also 50000 € kostet, muss ein Betrag von 500 € monatlich versteuert werden, bei einem Steuersatz von 35 % wären also 175 € an das Finanzamt zu zahlen. Für diese Summe dürfen aber beliebig viele Kilometer gefahren werden – auch Urlaubsfahrten gehören dazu. Sogar die Treibstoffkosten übernimmt der Arbeitgeber. Billiger kann man an eine Auto-Flatrate nicht kommen.

Hier handelt es sich also klar um ein Privileg, das beispielsweise Selbstständige nicht haben, und viele Arbeitnehmer auch nicht, wenn der Arbeitgeber gar keine Dienstwagen anbietet.

Beim sogenannten Dieselprivileg sieht die Sache allerdings anders aus. Hier beschweren sich manche, dass Dieselkraftstoff etwas geringer besteuert wird als Benzin bzw. Super. Das stimmt zwar, aber auf der anderen Seite ist die Kfz-Steuer, die jährlich gezahlt wird, bei Dieselfahrzeugen entsprechend höher. Also ist es kein einseitiges Privileg, sondern ein Geben und ein Nehmen.

Wer also fordert, alle Kraftstoffe gleich hoch zu besteuern, sollte klar dazu fordern, auf die Kfz-Steuer für gleich große Fahrzeuge gleich hoch anzusetzen.

Pendlerpauschale, 2008-10-21

Auch so ein Dauerbrenner: die Pendlerpauschale. Das muss man sich mal überlegen. Die Menschen möchten, dass ihre Kosten für den Weg zur Arbeit, weil durch die Arbeit verursacht, mit dem Einkommen, das sie durch die Arbeit erzielen, verrechnet werden, um nur den verbleibenden Teil versteuern zu müssen. Wie bitte? Die Kosten werden durch die Arbeit verursacht? Ich höre wohl nicht recht!

Die Kosten werden dadurch verursacht, dass die Menschen gerne schön im Grünen wohnen, wo sie sich statt einer Etagenwohnung ein schmuckes Häuschen leisten können. Weil die Arbeit dann aber so weit weg ist, fahren sie mit dem Auto dorthin, verstopfen die Zufahrtsstraßen, stinken und lärmen den stadtnäher wohnenden Menschen die Gegend voll, verschwenden Ressourcen, dass es auf keine Kuhhaut geht, kommen schon wieder halb müde bei der Arbeit an und können sich wegen der langen An- und Abfahrtszeiten kaum um ihre Kinder kümmern, deren Sozialisierung die Schule übernehmen soll. Und das möchten sie dann auch noch steuerlich gefördert haben?

Dass nicht alle Menschen in unmittelbarer Nähe ihrer Arbeit wohnen können, ist klar. Daher fände ich es angebracht, dass man eine Entfernung bis zu 15 oder 20 km als in Ordnung ansieht und die Kosten für diese auch steuerlich geltend machen kann. Das aber ist leichter über die Arbeitnehmerpauschale zu regeln und verlangt nicht nach einer individuellen Erfassung und Berechnung.

Etwas anderes ist es, wenn ein Arbeitsplatzwechsel stattgefunden hat. Weil man schließlich nicht wissen kann, ob das eine dauerhafte Einrichtung wird, sollte man die Mobilität fördern und ein Jahr lang auch längere Anfahrtswege steuerlich abzugsfähig machen. Dann aber ist der Zeitpunkt gekommen, an dem so viel Flexibilität gefordert werden muss, über einen Umzug nachzudenken oder aber die Fahrt als persönlichen Luxus zu sehen.

So wenig wie die höheren Mieten oder Kaufpreise bei stadtnäherem Wohnraum steuerlich gefördert werden, so wenig dürfen Anfahrtskosten vom Lande in die Stadt gefördert werden. Wenn wieder mehr Menschen näher bei der Arbeit wohnten, sie mehr Zeit für sich und ihre Familie hätten, weniger Ressourcen (insbesondere Mineralöl) für Fahrten verschwendet würden, wäre das sicherlich nicht schlecht für unser aller Lebensqualität.

Laternengarage - ruhender Verkehr, 2008-10-21

Viele Fahrzeuge stehen das ganze Jahr in der Laternengarage, d. h. sie benutzen öffentlichen Raum zum Parken des Fahrzeugs. Auf der anderen Seite parken viele Besitzer ihr Auto auf privatem Grund oder in einer Garage. Warum darf man den öffentlichen Raum, den alle bezahlen, so ohne weiteres benutzen? Andere Dinge darf man doch auch nicht kostenlos dort abstellen. Daher meine klare Forderung: Wer keinen Stellplatz für sein Fahrzeug auf privatem Grund nachweisen kann, der muss für die dauernde Nutzung des öffentlichen Parkraums zur Kasse gebeten werden. In einigen Kommunen geschieht das schon, aber dort können dann meistens keine Besucher mehr parken - ein völlig unsinnige Regelung. Diese Anwohnerparkregelungen gehören daher ersatzlos abgeschafft zugunsten der allgemeinen Laternengaragengebühr.

Kfz-Steuer nach C02-Ausstoß, 2008-10-21

Die Politik denkt darüber nach, die Kfz-Steuer nach dem C02-Ausstoß von Fahrzeugen statt nach dem Hubraum zu bemessen. Beide Bemessungsgrundlagen sind eigentlich Blödsinn. Bisher ist es offensichtlich von Belang, ob ein Fahrzeug mit Diesel oder Benzin befeuert wird und wie groß der Motor-Innenraum ist. Hat eines der beiden Kriterien etwas damit zu tun, wie viel Ressourcen verbraucht werden? Offensichtlich wohl nicht.

Wie viel C02 ein Auto pro km ausstößt, ist auch nur teilweise relevant, wenn es darum geht, den Ausstoß zu vermindern. Die gesamte Menge an C02 ist unmittelbar abhängig davon, wie viel Sprit verbrannt wird, denn das C02 entsteht bei der Verbrennung. Also ist die einzig sinnvolle Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer - wenn man sie denn am Umweltschaden festmachen möchte - die Menge des verbrauchten Sprits. Dann müsste man konsequenterweise die Kfz-Steuer als solche abschaffen und sie auf die Mineralölsteuer aufschlagen. Dann würde nicht derjenige bestraft, der ein Auto mit hohem Verbrauch pro gefahrener Strecke hat, aber nur wenig fährt. Sondern der, der durch seine Fahrweise und die vielen gefahrenden Kilometer viel C02 erzeugt.